AGB
Kontakt
Wolff Spezial- & Gebäudereinigung e.K.
Inhaber: Lukas Wolff
Feldstr. 13, 58285 Gevelsberg
E-Mail: info@spezial-wolff.de
Telefon: 02332-7080627
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Wolff Spezial- & Gebäudereinigung e.K. (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
- Die AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) als auch Verbrauchern (§ 13 BGB), soweit nicht ausdrücklich zwischen diesen unterschieden wird.
- Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
§ 2 Vertragsabschluss
- Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
- Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Angebotsannahme, Auftragsbestätigung oder Beginn der Ausführung zustande.
- Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
§ 3 Leistungsumfang
- Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Leistungsverzeichnis oder Vertrag.
- Zusätzliche Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, werden gesondert berechnet.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer einzusetzen.
- Reinigungsleistungen erfolgen nach dem allgemein anerkannten Stand der Technik und branchenüblichen Verfahren.
§ 4 Termine und Ausführung
- Vereinbarte Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
- Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Witterung, behördlicher Anordnungen, technischer Defekte, Krankheit, Materialengpässen oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse berechtigen den Auftragnehmer zur angemessenen Terminverschiebung.
- Bei Außenreinigungen, insbesondere Fassaden-, Dach-, Stein- oder PV-Reinigungen, kann es witterungsbedingt zu Terminverschiebungen kommen.
- Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Zugänge, Wasser- und Stromanschlüsse sowie Arbeitsflächen rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
- Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
- Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
- Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu berechnen.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen zu verlangen.
- Gerät der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, kann der Auftragnehmer die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Zahlungsausgleich einstellen.
§ 6 Abnahme und Mängel
- Die Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 48 Stunden nach Leistungserbringung wesentliche Mängel schriftlich anzeigt.
- Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
- Dem Auftragnehmer ist zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist zu geben.
- Unerhebliche Abweichungen oder handelsübliche Unterschiede stellen keinen Mangel dar.
§ 7 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Keine Haftung besteht insbesondere für: bereits vorhandene Schäden oder Vorschäden, materialbedingte Veränderungen, Farb- oder Strukturunterschiede, Schäden aufgrund mangelhafter Bausubstanz, Undichtigkeiten, Schäden durch versteckte Mängel, Schäden durch ungeeignete oder vorgeschädigte Oberflächen.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, empfindliche oder gefährdete Gegenstände vor Beginn der Arbeiten zu sichern oder zu entfernen.
- Für Schäden, die durch nicht mitgeteilte Besonderheiten der Oberfläche oder des Gebäudes entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
§ 8 Besondere Regelungen für Fassaden-, Dach- und Steinreinigung
- Reinigungsergebnisse hängen vom Verschmutzungsgrad, Alter und Zustand der Oberfläche ab.
- Eine vollständige Entfernung aller Verschmutzungen kann nicht garantiert werden.
- Bei älteren oder vorgeschädigten Oberflächen können trotz fachgerechter Ausführung Veränderungen sichtbar werden.
- Biozid- oder Schutzmittelbehandlungen dienen der Verzögerung erneuter Verschmutzungen oder biologischer Belastungen, stellen jedoch keine dauerhafte Garantie dar.
- Der Auftraggeber bestätigt, dass die zu reinigenden Flächen frei zugänglich und technisch für die Reinigung geeignet sind.
§ 9 Winterdienst
- Winterdienstleistungen erfolgen ausschließlich im vereinbarten Leistungsumfang.
- Einsatzzeiten orientieren sich an den jeweils vereinbarten Einsatzbedingungen sowie an Wetter- und Glättewarnungen.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Glättebildung zwischen den Kontroll- und Einsatzzeiten.
- Extreme Wetterlagen, anhaltender Schneefall oder Eisregen können zu Einschränkungen oder Verzögerungen führen.
§ 10 Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen
- Verträge über regelmäßige Reinigungsleistungen werden – sofern nicht anders vereinbart – mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten abgeschlossen und verlängern sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt werden.
- Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit.
- Bei individuell kalkulierten Sondervereinbarungen, Objektbetreuungen oder Winterdienstleistungen können abweichende Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen vereinbart werden.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 11 Datenschutz und Bonitätsprüfung
- Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
- Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
- Für Privatpersonen: Unser Unternehmen prüft und überwacht regelmäßig bei Vertragsabschlüssen sowie in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden die Bonität. Hierzu arbeitet der Auftragnehmer mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss zusammen, von der die hierzu erforderlichen Daten bezogen werden. Zu diesem Zweck werden Name, Anschrift und Geburtsdatum des Auftraggebers an die Creditreform Boniversum GmbH übermittelt. Informationen gemäß Art. 14 EU-Datenschutz-Grundverordnung zur Datenverarbeitung durch die Creditreform Boniversum GmbH sind abrufbar unter: www.boniversum.de/eu-dsgvo/informationen-nach-eu-dsgvo-fuer-verbraucher.
- Für Firmenkunden: Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, die Bonität von Firmenkunden. Hierzu arbeitet der Auftragnehmer mit der Creditreform Hagen Berkey & Riegel KG, Riemerschmidstr. 1–3, 58093 Hagen zusammen, von der die hierzu erforderlichen Daten bezogen werden. Zu diesem Zweck werden Firmenname sowie Kontaktdaten an Creditreform übermittelt. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung bei Creditreform sind abrufbar unter: www.creditreform.de/hagen/datenschutz.
§ 12 Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.